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1.Geltungsbereiche

1.1.Grundsätzlich gilt
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer nachfolgenden Lieferungs-, Leistungs-, und Zahlungsbedingungen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung teilweise oder gänzlich aufgehoben werden.
Unsere Angebote sind freibleibend und marktorientiert.
Eventuelle Geschäftsbedingungen gewerblicher Käufer entziehen sich unserem Geltungsbereich und gelten nicht automatisch als angenommen, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 
2.Auftragsabwicklung

Anfragen und unverbindliche Angebote stellen noch kein Zustandekommen eines Vertrages dar.
Von Seiten des Verkäufers gilt der Versand eines verbindlichen Angebotes oder einer Auftragsbestätigung als definitive Willenserklärung. Der Käufer gibt hierauf durch seine Unterschrift das Einverständnis zu diesem Vertrag.

3.Lieferung, Leistung und Gefahrenübergang

3.1.Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung von Waren frei Haus. Hierbei geht die Gefahr des Verlustes und der Minderung ab Bereitstellung der Ware am Bestimmungsort vom Verkäufer auf den Käufer über.

3.2.Bei Lieferverzögerungen, die sich der Beeinflussung des Verkäufers entziehen, ist eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Bei Einfluß von höherer Gewalt kann sich die Nachfrist auf eine längere Dauer erstrecken. Bei Nichteinhaltung der gesetzten Nachfrist ist der Käufer berechtigt, nach vorherigem in Kenntnissetzen des Verkäufers, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3.Teillieferungen sind zulässig, solange der Umfang dessen angemessen ist


4.Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Warenlieferungen vorab oder bei Warenannahme.
Bei Montage erfolgen Teilzahlungen in folgenden Modi:
30% bei Auftragserteilung
30% bei Anlieferung des Materials
40% sofort nach Auftragsabwicklung
Alle unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

5.Gewährleistung und Mängelhaftung

5.1. Bitte beachten Sie vor dem Kauf unsere Eigenschaften und Pflegehinweise für Hartholz. Holztypische Eigenschaften wie beschrieben stellen keinen Reklamationsgrund dar.
5.2. Des weiteren wird gewährleistet, dass sowohl die Ware, als auch die montierten Flächen, von uns in einwandfreiem Zustand geliefert werden.
5.3. Sollte die Leistung nicht der vereinbarten Qualität entsprechen, so ist der Käufer berechtigt, in angemessenem Umfang Nachbesserung zu verlangen.
  Hierbei muss jedoch unverzüglich gerügt werden.

5.4. Für Mängel, die als unerheblich angesehen werden können wird keine Haftung übernommen.

5.5. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf die geleistete Arbeit. Sofern der Käufer kein Endverbraucher ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Kaufdatum. Darüber hinaus wird grundsätzlich z.B. für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, keine Haftung übernommen.

5.6. Wenn ein Mangel festgestellt wird, muss dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung oder Austausch eingeräumt werden und die gesamte Lieferung, als auch Teile davon, dürfen in diesem Zeitraum weder verkauft noch weiterhin genutzt werden sofern eine Nutzung weiteren Schaden verursachen könnte.

Es gilt darüber hinaus die Allgemeine Haftungsbegrenzung.

6.Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sowie bei grober Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regel unberührt.

7.Eigentumsvorbehalt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird, die Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache seinen Aufwendungen entsprechend im Verhältnis. Bei einer Weiterveräußerung tritt der Käufer die Forderungen in Höhe des Wertes (zuzüglich 10% Sicherungsaufschlag) der Vorbehaltsware mit allen Rechten und Rang an den Verkäufer ab.

8.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptgeschäftssitz des Verkäufers.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des Unkaufrechts.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.

Baruth, Juli 2008